ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über  Verkauf, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen mit unseren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme des Auftrags durch uns zustande.

2.2 Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

3. Preise

3.1 Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

3.2 Bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir bestmöglich, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Wir werden bei einer erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.

4. Fertigstellungstermin

4.1 Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen bei uns abzuholen.

 4.2 Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen, die von uns nach Ermessen festgesetzt werden. Nach Ablauf eines Jahres nach Mitteilung der Fertigstellung sind wir berechtigt, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten, wenn der Kunde es innerhalb dieser Zeit trotz mindestens dreimaliger Aufforderung nicht abgeholt hat. Den nach Abzug unserer sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Kunden ( insbesondere auf Zahlung unserer Vergütung, der aufgelaufenen Lagerkosten und Aufwandsgebühren), der etwaig verbleibende Resterlös aus der Verwertung wird an den Kunden ausbezahlt.

5. Zahlung

5.1 Unsere Rechnungsbeträge sind unmittelbar bei Abholung des Fahrrads bzw. bei Auslieferung ohne Abzug in bar oder gegen Vorkasse fällig. Sofern der Kunde trotz der Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nicht binnen der in Ziffer 4.1 genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 Wegen unserer Forderungen aus dem uns erteilten Auftrag steht uns – unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts – ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher für den Kunden durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen oder Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

5.3 Waren, von uns eingebaute Zubehörteile oder Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum. Ausbauteile, die von uns gegen Austauschteile ersetzt wurden, werden sofern nicht anders vereinbart unser Eigentum.

 

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